Ärztegesellschaften

Gesellschaftsvertäge sollten aufgrund eines neues Gesetzes (MoPeG) im Laufe des Jahres 2024 zu folgenden Punkten überprüft werden:

  • Firmierung liberalisiert - Phantasienamen zulässig
  • Gewinnverteilung im Regelfall nach Beteiligungsverhältnissen
  • Abfindungshöhe im Zweifel nach Schätzung
  • Eintragung in neues Gesellschaftsregister möglich
  • Vermögen der Gesellschaft - Abschaffung der Gesamthand der Gesellschafter
  • Regelung von Kündigung, Anschlusskündigung, Liquidation